AGBs

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeines

  1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche zukünftigen und gleichartigen Rechtsgeschäfte zwischen der Cbet FrischeService & Handels GmbH (im nachfolgenden Cbet genannt) und dem Vertragspartner (Käufer).
  2. Widersprechende oder ergänzende Bedingungen des Käufers sind ausgeschlossen, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Dies gilt selbst dann, wenn Cbet in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bestimmungen des Käufers die Lieferung an den Käufer vorbehaltlos ausführt.
  3. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmen im Sinne des § 310 Abs. 1BGB.
  4. Ergänzend zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten die Geschäftsbedingungen für frische, essbare Gartenbauerzeugnisse im nationalen und internationalen Verkehr (COFREUROP), jeweils in der aktuellen Fassung.

Definition

  1. Erfüllungsort ist bei Verkauf ab Lager der Ort, an dem sich das Lager befindet, bei Streckengeschäften der Lieferort.
  2. Bestimmungsort ist, sofern nicht etwas anderes bestimmt ist, der Ort an dem der Käufer seinen Geschäftssitz hat.
  3. Die Preise verstehen sich gemäß vereinbarter Maßeinheit, EU-verzollt, frei ab Lagerort oder frachtfrei ab Bestimmungsort, wie angeboten.
  4. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist bei Geschäften im EU-Verkehr nicht in den Preisen eingeschlossen; Sie wird in der gesetzlichen Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
  5. Aufrechnungsansprüche stehen dem Käufer nur zu, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von Cbet anerkannt sind. Eine Aufrechnung ist nur insoweit möglich, wenn der Gegenanspruch aus dem gleichen Vertragsverhältnis stammt.

Abnahme

  1. Alle Gefahren während des Transports zwischen Erfüllungs- und Bestimmungsort trägt der Käufer.

Mängelrügen

  1. Etwaige Mängelrügen sind stets unverzüglich vorzunehmen.
  2. Mängelrügen für Ware der Klasse I müssen innerhalb von 6 Stunden nach Übergabe erfolgen.
  3. Mängelrügen für Ware der Klasse II müssen innerhalb von 8 Stunden nach Übergabe erfolgen.
  4. Transportmängel sind dem Frachtführer zu melden und auf den Lieferpapieren zu vermerken.
  5. Hat der Käufer die Ware nach Besichtigung gekauft oder übernommen, ist jede Rüge ausgeschlossen.
  6. Im Falle berechtigter Qualitäts- oder Quantitätsrügen ist Cbet zur Nacherfüllung (Lieferung der vereinbarten Menge) berechtigt und verpflichtet. Kommt Cbet dieser Verpflichtung innerhalb angemessener Frist nicht nach, ist der Käufer zu einer angemessenen Minderung des Kaufpreises berechtigt. Andere Sachmängelgewährleistungsansprüche, insbesondere Rücktritts- oder Schadensersatzansprüche sind, soweit rechtlich zulässig, ausgeschlossen.
  7. Maßgebend ist das Gewicht am Erfüllungsort. Der handelsübliche Reiseschwund geht zu Lasten des Käufers.

Eigentumsvorbehalt

  1. Die gelieferte Ware bleibt, bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher aus der Geschäftsverbindung zwischen Cbet und dem Käufer entstehender gegenwärtiger und zukünftiger Forderungen, im Eigentum von Cbet.
  2. Der Käufer ist berechtigt, die Ware im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes zu verarbeiten. Soweit durch die Verarbeitung das Eigentum an der Ware untergeht, überträgt der Käufer Cbet schon jetzt zur Sicherung der Ansprüche aus dem Eigentumsvorbehalt das Eigentum an dem durch die Verarbeitung entstehenden Gegenstand.
  3. Ferner ist der Käufer zur Weiterveräußerung der gelieferten Ware im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes berechtigt. Die Ermächtigung kann widerrufen werden, wenn der Käufer die ihm obliegenden Vertragspflichten nicht ordnungsgemäß erfüllt.
  4. Vorsorglich tritt der Käufer Cbet seine sämtlichen Ansprüche aus Verkäufen an seine Abnehmer hiermit ab. Cbet nimmt diese Abtretung an. Der Käufer ist zum Einzug der abgetretenen Forderung berechtigt und verpflichtet. Die Einziehungsermächtigung kann widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Vertragspflichten gegenüber Cbet nicht ordnungsgemäß nachkommt. Sie erlischt ohne ausdrücklichen Widerruf, wenn der Käufer seine Zahlungen einstellt.
  5. Bei Pfändungen und sonstigen Eingriffen Dritter hat der Käufer Cbet unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen damit Cbet Klage gemäß § 771 ZPO erheben kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, Cbet die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage zu erstatten, haftet der Käufer für den Ausfall.
  6. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug ist Cbet berechtigt, die Ware zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Ware liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Cbet ist nach der Rücknahme zu der Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist aus den Verbindlichkeiten des Käufers, abzüglich angemessener Verwertungskosten, anzurechnen.

Haftungsfreistellung; Geltungsbereich

  1. Cbet wird den Käufer bei einer gerichtlichen oder außergerichtlichen Inanspruchnahme durch Dritte von Schadensersatzforderungen wegen des Verlustes oder der Beschädigung von Eigentum oder wegen Todes, oder der Verletzung des Körpers oder der Gesundheit, die direkt aus einem Produkt resultieren, welches Cbet dem Käufer zur Verfügung gestellt hat, und bei einer behaupteten Produktverfälschung oder Falschetikettierung eines Produktes von Cbet schadlos halten. Dies geschieht unter der Bedingung, dass Cbet unverzüglich an der unten angegeben Geschäftsadresse über die Ansprüche oder die gerichtliche Inanspruchnahme benachrichtigt wird und der Käufer Cbet innerhalb von fünf Tagen eine Probe des beanstandeten, angeblich nicht vertragsgemäßen Produktes übersendet; Cbet gestattet alle Maßnahmen (einschließlich aller rechtlichen Mittel) zu ergreifen, die Cbet für notwendig erachtet und dieser Anspruch oder diese gerichtliche Auseinandersetzung durch eine Handlung von Cbet verursacht wurde oder Cbet gesetzliche Regelungen zur Produktsicherheit verletzt hat und diese Verletzung  nicht unwesentlich war; und der Käufer weder das Produkt unsachgemäß benutzt oder verändert oder fahrlässig hinsichtlich des Produktes gehandelt hat, noch zu der behaupteten Produktverfälschung oder Falschetikettierung beigetragen hat.
  2. Ungeachtet des Vorstehenden ist die Haftung von Cbet für Nebenkosten, mittelbare Schäden oder Schadensersatz strafenden Charakters aus Ansprüchen, die aus Zusicherungen oder Gewährleistung stammen, ausgeschlossen: Dies gilt ungeachtet, ob es sich um ausdrückliche oder konfluente Zusicherungen hinsichtlich der Marktfähigkeit, der Geeignetheit oder anderer Eigenschaften des gelieferten Produktes, handelt.

Verpackungen/Transportmittel

Sofern mit Cbet im Einzelfall nicht etwas anderes vereinbart wurde, gelten im Verhältnis von Cbet und dem Käufer hinsichtlich von Verpackungen und Transportmittel die nachfolgenden Regelungen:

  1. Leih- und Mehrwegverpackungen erhält der Käufer nur leihweise für den Transport der gekauften Ware. Für nicht zurückgegebene Leih- und Mehrwegverpackung ist der Neuwert gleichwertiger Verpackung zu bezahlen.
  2. Pfandgelder für Warenumschließungen werden zu dem Mehrwertsteuersatz berechnet, welcher sich aus dem Vollgut (Inhalt) ergibt.
  3. Europaletten werden an der Entladestelle Zug um Zug getauscht. Der Käufer verpflichtet sich dafür zu sorgen, dass die Anzahl der zu tauschenden Europaletten an der Entladestelle zum Tausch bereitstehen. Nicht getauschte Europaletten werden dem Käufer mit dem Neuanschaffungspreis des nicht zurückgegeben Transportmittels, berechnet.

Höhere Gewalt

Sollten der Käufer oder Cbet ihre Verpflichtungen aus einem Geschäft, auf das diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen anwendbar sind, wegen höherer Gewalt nicht erfüllen können, ist die verhinderte Vertragspartei nach schriftlicher Benachrichtigung der anderen Partei von ihren Verpflichtungen befreit, solange der Zustand höherer Gewalt anhält. Höhere Gewalt beinhaltet insbesondere, ohne hierauf beschränkt zu sein, Naturgewalten, schwerwiegende Unwetter, staatliche Maßnahmen, Feuer, Explosionen, Streik, Bummelstreik oder andere organisierte Maßnahmen von Arbeitnehmern, Krieg oder Kampfhandlungen, Aufstände, Rebellionen, Unruhen, oder sonstiger Widerstand gegen die Staatsgewalt, Handelsembargos, Unfälle oder Verspätungen von Transportmitteln, sowie das Unvermögen, notwendige Materialien, Ausrüstung oder Beförderung wegen Engpässen oder Betriebsstörungen in der gewerblichen Wirtschaft, kriminellen Verhaltens von Dritten oder wegen Ausfalls des anderen Vertragspartners zu wirtschaftlich vertretbaren Kosten zu besorgen. Die verhinderte Partei muss jedoch alle notwendigen Anstrengungen unternehmen um den Zustand höherer Gewalt zu beseitigen. Cbet ist allerdings bei höherer Gewalt nicht verpflichtet, höhere Kosten als diejenigen zu tragen, die bei Nichteintreten der höheren Gewalt entstanden wären oder Deckungskäufe vorzunehmen um den Käufer während des Fortbestehens höherer Gewalt mit dem Produkt zu beliefern.

Schlussbestimmungen

  1. Auf die Rechtsbeziehungen zwischen Cbet und Käufer ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
  2. Der Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten, auch International, ist Mannheim. Cbet ist jedoch berechtigt, den Käufer auch an dessen allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. Dies gilt auch für Klagen in Wechsel- und Urkundenprozessen.